Meister und Bachelor Professional

Handwerker, die einen Meisterabschluss erworben haben, dürfen sich seit 1. Januar 2020 Meister und Bachelor Professional nennen. Sie können wahlweise Ihren Meistertitel oder den Bachelor Professional (z. B. „Bachelor Professional im Schreiner-Handwerk“) oder auch beide gemeinsam verwenden.

Wer die zusätzliche Abschlussbezeichnung nutzen möchte, kann einen Antrag auf Zweitschrift seiner Unterlagen bei der Handwerkskammer Ulm stellen. Beide Titel sind gleichwertig. Das Führen des neuen zusätzlichen Titels ist keine Pflicht.

„Unsere Meister brauchen grundsätzlich keine akademischen Weihen. Sie sind bereits im Wortsinn meisterhaft. Die Gleichstellung der Begriffe ist daher keine Aufwertung. Das wäre ja ein Widerspruch, denn der Meistertitel beurkundet höchste Qualifikation. Die berufliche und die hochschulische Bildung sind gleichwertig und die Absolventen einander ebenbürtig. Die Gleichstellung ihrer Titel dient eher dem internationalen Verständnis, um auch in anderen Ländern oder Sprachen die Meister-Qualifikation verdeutlichen zu können.“

Franz Moosherr
Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft Ravensburg