Vorteile der Mitgliedschaft

Die Innungsmitgliedschaft ist – im Gegensatz zu der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer – für einen Betrieb freiwillig.

Die Innungen vertreten die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder. Sie regeln und überwachen die Ausbildung und nehmen Zwischen- und Gesellenprüfungen ab. Neben Serviceleistungen wie aktuelle Informationen zu kaufmännischen, technischen und rechtlichen Themen, bieten sie auch zahlreiche Rahmenverträge mit erheblichen geldwerten Vorteilen für die Mitglieder an.

Mitglieder der Innungen profitieren von einem breiten Spektrum geldwerter Angebote:

  • Politische Vertretung von Handwerksinteressen
  • Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk
  • Bekämpfung von Schwarzarbeit und unlauterem Wettbewerb
  • Nachwuchswerbung und Ausbildung
  • Vermittlung vereidigter Sachverständiger
  • Praktische Hilfestellung bei Vertragsabfassungen
  • Tarifauskünfte
  • Fachspezifische Beratung
  • Fach- und Fortbildungsveranstaltungen mit ermäßigten Teilnahmegebühren
  • Information und Beratung zu rechtlichen Fragen mit kostenloser Erstberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung mit kostenloser Erstberatung
  • Technische Beratung
  • Inkassohilfe zur Begleichung offener Forderungen
  • Unterstützung bei außergerichtlichen Schlichtungen
  • Aktuelle Fach-Informationen (z. B. Gesetzesänderungen)
  • Vermittlung von Kooperationspartnern
  • Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung mit ermäßigter Gebühr
  • Vergünstigungen bei Vertragsmustern, Formularen, Berichtsheften etc.
  • Download-Service der Kreishandwerkerschaften für hilfreiche Dokumente zum Arbeitsrecht, Baurecht und zum neuen Verbraucherrecht
  • Sonderkonditionen durch Rahmen- bzw. Gruppenverträge: Krankenversicherung, Kfz-Versicherung, Betriebsversicherung, Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • exklusive Preisvorteile bei Bezug von Strom und Gas über die TWS, Thüga Energie und das Stadtwerk am See
  • Finanzielle Förderung durch die Bürgschaftsbank (Gründungszuschüsse der Agentur für Arbeit)

Wer im Handwerk gewerblich tätig und in der Handwerksrolle eingetragen ist, kann Innungsmitglied werden und ist damit zugleich Mitglied im Fachverband auf Landesebene.

Qualitätssiegel im Handwerk

„Die Hauptaufgaben der Kreishandwerkerschaft und die ihr angeschlossenen Innungen liegen darin, die gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Dazu gehören Lehrlingsausbildung, überbetriebliche Aus- und Fortbildung, Förderung von Gesellen und Meistern in Fachkursen sowie die Unterstützung der Innungsfachbetriebe bei der Marktbearbeitung. Die hohen Standards verschaffen den Handwerksbetrieben der Innungen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Qualität ihrer Arbeit. Ein Prestige, das als Qualitätssiegel verstanden werden kann.“

Franz Moosherr
Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft Ravensburg