Allgemeine Teilnahmebedingungen:

  • Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang sagt der Teilnehmer seine Teilnahme verbindlich zu.
  • Der Zahlungsanspruch entsteht mit Erhalt der Kostenrechnung (Vorkasse). Die Kostenrechnung wird mit der schriftlichen Einladung zugesandt. Sie ist dann zur Zahlung fällig.
  • Die Anmeldung kann bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs schriftlich widerrufen werden. Entscheidend dabei ist der Eingang der Abmeldung bei der Kreishandwerkerschaft Ravensburg.
  • Kann der Teilnehmer den Lehrgang aus wichtigem Grund nicht beginnen oder erfolgt die schriftliche Abmeldung bis 14 Tage vor Beginn, so werden € 26,– für die Bearbeitung in Rechnung gestellt.
  • Bei verspätetem Widerruf, bei vorzeitigem Abbruch oder bei Unterbrechung der Teilnahme jeweils ohne wichtigen Grund, sind die vollen Lehrgangskosten zu bezahlen.
  • Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgt eine anteilige Rückerstattung.
  • Wir müssen uns Terminänderungen, Absagen wegen zu geringer Teilnehmerzahl (unter 10 Teilnehmer) oder aus anderen wichtigen Gründen vorbehalten.
  • Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Träger sind ausgeschlossen, sofern diese nicht durch ihn grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht sind.

Davon abweichende Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Bildungsakademien der Handwerkskammer Ulm als Veranstalter durchgeführt werden. Dazu gehören

  • Kfz-Meisterkurs Teil II in Vollzeit
  • Elektro-Meisterkurs Teil I und II in Vollzeit

Teilnahmebedingungen der Bildungsakademien der Handwerkskammer Ulm