Ersthelferkurse

Arbeitgeber haben die Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen sowie für eine wirksame Erste Hilfe Sorge zu tragen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorge ist die Organisation der Ersten Hilfe, zu der insbesondere auch die Bestellung, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ersthelfern gehört. Bestellte Ersthelfer müssen alle zwei Jahre ihren Kurs auffrischen.

Die Termine und Informationen über die Betriebs-Ersthelferkurse 2025 können Sie wie folgt einsehen: