Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsunfälle zu verhüten (BetrVG), mögliche Gesundheitsgefährdung zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dafür muss er eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Darin wird festgelegt, welchen Belastungen oder Gefährdungen Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Daraufhin müssen Maßnahmen zu Beseitigung ergriffen und diese ab einer Betriebsgröße von 10 Beschäftigten dokumentiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell gehalten und bei Änderungen im betrieblichen Ablauf oder weiteren Arbeitsplätzen aktualisiert werden. Der Arbeitgeber muss die entsprechende Mitarbeiterunterweisung regelmäßig vornehmen oder die Aufgabe an Sicherheitsfachleute wie einem Arbeitsmediziner übertragen. Die Verantwortung dafür liegt jedoch bei ihm.
Wir bieten laufend und nach Bedarf Schulungen zu Gefährdungsbeurteilung und Arbeitssicherheit an, die auf Wunsch der Innungen speziell für deren berufliche Rahmenbedingungen zugeschnitten sind.
Aktuell haben wir keine Schulung in unserem Angebot.
Wir informieren Sie hier über neue Termine und Inhalte, sobald diese feststehen.
Gerne nehmen wir Anregungen und Schulungsbedarf von unseren Innungen entgegen: info@kreishandwerkerschaft-rv.de