Neue Corona-Vorschriften: Für das Handwerk ändert sich wenig
Ab Montag, 2. November 2020, gelten die neuen Corona-Verordnungen.
Für die Gewerke der Kreishandwerkerschaft Ravensburg ändert sich dadurch nur wenig im Vergleich zu den bisherigen Regeln. Bäckereien und Konditoreien sind insofern davon betroffen, als sie die Bewirtung in ihren Verkaufsräumen nicht mehr anbieten dürfen.